Entscheidungsgründe: I. 1. Der Einschreiter stellt - gestützt auf Art139 Abs1 letzter Satz B-VG - den Antrag römisch eins. 1. Der Einschreiter stellt - gestützt auf Art139 Abs1 letzter Satz B-VG - den Antrag "a) auf Aufhebung der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr 1986 - BO 1986: im §53 Abs2 letzter Halbsatz, 'insbesondere ist die Verwendung von Dachschildern und Leuchten, Freizeichen und Fahrpreisanzeigern nicht gestattet', sowie §53 Abs3 BO 1986... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/03 Personen- und Güterbeförderung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Verordnung B-VG Art139 Abs1 / Individualantrag StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungBetriebsO für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr 1986 §53 Abs2 letzter HalbsatzBetriebsO für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr 1986 §53 Abs3GelVerkG §1 Abs3GelVerkG §3 Abs1 Z2 und Z3GelVerkG §10 Abs1GelVerkG §10 Abs2 B-VG Art. 7 heute ... mehr lesen...