Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der angefochtene Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen (belangte Behörde, „belBeh“ oder „BMF“) vom XXXX , zu GZ XXXX erging aufgrund eines Antrages der XXXX , XXXX („beschwerdeführende Partei“ oder „bfP“) vom 06.09.2022 auf Akteneinsicht, der beim BMF am selben Tag einlangte. 1. Der angefochtene Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen (belangte Behörde, „belBeh“ oder „BMF... mehr lesen...