Die von den Parteien am 10. 2. 1951 geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 30. 10. 1978 gemäß § 55 EheG mit dem Ausspruch geschieden, daß den Antragsgegner das Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trifft. Die eheliche Lebensgemeinschaft der Parteien war bereits seit Jänner 1970 aufgelöst. Zwei minderjährige Kinder befinden sich nach der Ehescheidung im Haushalt der Antragstellerin. Sie benützt die ehemalige Ehewohnung in ihrem Elternhaus, das ihr zu 3/8 g... mehr lesen...
Die von den Parteien am 2. 6. 1958 geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 31. 5. 1978 aus dem Alleinverschulden der Antragstellerin geschieden. Die Antragstellerin erhob gegen das Urteil Berufung. Mit dem Urteil vom 24. 10. 1978 bestätigte das Oberlandesgericht Wien nach mündlicher Berufungsverhandlung das Ersturteil im Ausspruch über die Scheidung, sodaß dieses als Teilurteil am 21. 12. 1978 in Rechtskraft erwuchs. Am 24. 12. 1979 wurde das Endurteil v... mehr lesen...