Begründung: Die am 22.9.1950 von den Parteien vor dem Standesamt M***** geschlossene Ehe wurde am 28.11.1984 aus dem alleinigen Verschulden des Antragsgegners vom Landesgericht für ZRS Wien geschieden. Diese Entscheidung ist seit 3.12.1984 rechtskräftig. Die eheliche Gemeinschaft der Parteien ist seit dem 25.8.1975 aufgelöst. Am 13.11.1985 beantragte die Antragstellerin die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Im wesentlichen brachte sie vor, ... mehr lesen...
Norm: AußStrG idF WGN 1989 §14 C2cAußStrG idF WGN 1989 §14 C2d4AußStrG idF WGN 1989 §230 EheG §85 EheG §86 EheG §89 EheG §93 EheG § 85 heute EheG § 85 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 EheG § 86 heute ... mehr lesen...
Begründung: Die im Mai 1950 geschlossene Ehe des im November 1921 geborenen Mannes und der im Mai 1926 geborenen Frau war mit dem im März 1984 in Rechtskraft erwachsenen Scheidungsurteil aufgelöst worden. Nach dem Scheidungsurteil trifft das Alleinverschulden den Mann. Am 11. Mai 1984 brachte die Frau einen Aufteilungsantrag ein. Gegenstand der begehrten Aufteilungsregelung sind der Gutsbestand zweier Liegenschaften und die auf diesen pfandrechtlich sichergestellten Verbindlichk... mehr lesen...
Norm: EheG §87 EheG §89 EheG §90 EheG § 87 heute EheG § 87 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 EheG § 87 gültig von 01.07.1978 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 EheG § 89 heu... mehr lesen...
Die im Jahre 1965 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit Wirkung vom 23. 11. 1978 aus dem Verschulden der Frau geschieden. Der Ehe entsprossen zwei Söhne (geboren 1967 und 1970). Die elterlichen Rechte und Pflichten werden beim älteren Sohn von der Mutter und beim jüngeren Sohn vom Vater ausgeübt. Die Ehewohnung befand sich im Haus G-Straße 4 in P. Die Liegenschaft EZ 1344 des Grundbuches über die KG P, auf der dieses Haus errichtet ist, steht im Eigentum des Mannes. Die angren... mehr lesen...
Norm: AußStrG §230 EheG §85 EheG §86 EheG §89 EheG §93 AußStrG § 230 gültig von 01.07.2001 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2003 AußStrG § 230 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 AußStrG § 230 gültig von 01.07.1978 bis 31.12.1999 zuletzt ... mehr lesen...