Index: 20/02 Familienrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EheG §81;EheG §82 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Z1;
Rechtssatz: AusfzF des Vorliegens von Aufwendungen für den Erwerb eines Geschäftswertes, wenn der Abgabenpflichtige im Rahmen eines Scheidungsvergleiches auf die nach § 81 EheG vorzunehmende Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse verzichtet. ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/02 Familienrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1090;EheG §81;EheG §82 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Z1;
Rechtssatz: Enthält ein Scheidungsvergleich nicht allein die Übertragung der Rechte aus einem Handelsvertretervertrag, sondern weitere Bestimmungen, insbesondere über die Übertragung der Mietrechte am Geschäftslokal, die es der A... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 9. März 1988 stellte die Beschwerdeführerin bei der belangten Behörde den Antrag festzustellen, daß ihr Familienname "D" und nicht "N" laute. Diesen Antrag begründete die Beschwerdeführerin damit, daß sie nach Scheidung ihrer Ehe (1985) mit einem österreichischen Staatsbürger weiterhin den Ehenamen "D" geführt, dann aber am 10. Mai 1987 in einem Rechtsanwaltbüro in Ägypten einen Ehevertrag mit N, der moslemischen Glaubens sei, geschlossen habe. Die Beschwerdeführerin, ... mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht20/09 Internationales Privatrecht74/03 Sonstige Angelegenheiten der Kirchen undReligionsgemeinschaften
Norm: CIC 1983;EheG;IPRG §17;IPRG §6;
Rechtssatz: Aus (hier schon über einen erheblichen Zeitraum) nicht mehr in Kraft stehenden gesetzlichen Vorschriften hier: das bis 1938 bestandene kanonische Ehehindernis der Religionsverschiedenheit kann kein Rückschluß auf die nunmehrigen Grundwert... mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/06 Verkehrsteuern
Norm: EheG §81;GGG 1984 §26 Abs1;GrEStG 1955 §10 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Bei der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse iSd § 81 EheG ist idR eine Gegenleistung nicht zu ermitteln. Bei dieser Aufteilung handelt es sich - selbst wenn sie rechtsgeschäftlich erfolgt - um einen Rechtsvorgang (... mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: EheG §55a Abs2;EheG §81;GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §10 Abs2 Z1; Beachte Besprechung in:
FJ 1989/5, FJ-GVR S 1 ;
ÖStZB 1989, 287;
Rechtssatz: Wenn bei einer Aufteilung iSd § 81 EheG auf Grund des Vergleiches jeder der Ehegatten einen Anspruch auf Übereignung eines Grundstückes erwirbt, ist bei beiden Rechtsvorgängen die Steuer iSd § 10 Abs... mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: EheG §81;EheG §94 Abs1;GrEStG 1955 §10 Abs2 Z1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1989/6, S 355;
FJ 1989/5, FJ-GVR S 1;
ÖStZB 1989, 287;
Rechtssatz: Bei der Aufteilung iSd § 81 EheG ist idR eine Gegenleistung nicht zu ermitteln. Bei dieser Aufteilung handelt es sich - selbst wenn sie rechtsgeschäftlich erfolgt - um einen Rechtsvorgang (ein Rechtsgesc... mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht22/03 Außerstreitverfahren27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: AußStrG §220;AußStrG §229;EheG §55a;EheG §81 - §96;GGG 1984 TP12;
Rechtssatz: Ein in einem streitigen, durch Urteil beendeten Eheschließungsverfahren abgeschlossener Vergleich ist einem Verfahren über die Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse (§§ 81-96 EheG) und einem Verfahren übe... mehr lesen...