RS Vwgh 1992/8/5 90/13/0138

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.08.1992
beobachten
merken

Index

20/02 Familienrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EheG §81;
EheG §82 Abs1;
EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §6 Z1;

Rechtssatz

AusfzF des Vorliegens von Aufwendungen für den Erwerb eines Geschäftswertes, wenn der Abgabenpflichtige im Rahmen eines Scheidungsvergleiches auf die nach § 81 EheG vorzunehmende Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse verzichtet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990130138.X03

Im RIS seit

05.08.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten