Entscheidungen zu § 78 Abs. 2 EheG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 1982/4/21 1Ob592/82

Die Ehe der Beklagten mit Hermann K wurde am 7. 7. 1965 aus dem Verschulden des beklagten Ehemannes geschieden. Hermann K schloß mit der Beklagten (im Scheidungsverfahren: Klägerin) anläßlich des Scheidungsverfahrens am 7. 7. 1965 einen gerichtlichen Unterhaltsvergleich, der ua. folgende Bestimmungen enthält: "1. Der Beklagte verpflichtet sich bei Exekution, der Klägerin einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 3200 S ab 1. 7. 1965 zu bezahlen. 3.... (Wertsicherungsklausel nach ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.04.1982

RS OGH 1982/10/12 3Ob60/65, 1Ob592/82, 5Ob607/81

Norm: EheG §78 Abs2 EheG § 78 heute EheG § 78 gültig ab 01.08.1938
Rechtssatz: Eine analoge Anwendung des § 78 Abs 2 EheG kommt bei einem vertraglichen Unterhaltsanspruch, dem kein gesetzlicher zugrunde liegt, nicht in Betracht. Eine analoge Anwendung des Paragraph 78, Absatz 2, EheG ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.08.1965

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