RS OGH 1982/10/12 3Ob60/65, 1Ob592/82, 5Ob607/81

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Veröffentlicht am 11.08.1965
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Rechtssatz

Eine analoge Anwendung des § 78 Abs 2 EheG kommt bei einem vertraglichen Unterhaltsanspruch, dem kein gesetzlicher zugrunde liegt, nicht in Betracht.Eine analoge Anwendung des Paragraph 78, Absatz 2, EheG kommt bei einem vertraglichen Unterhaltsanspruch, dem kein gesetzlicher zugrunde liegt, nicht in Betracht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0057473

Dokumentnummer

JJR_19650811_OGH0002_0030OB00060_6500000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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