Rechtssatz
Eine analoge Anwendung des § 78 Abs 2 EheG kommt bei einem vertraglichen Unterhaltsanspruch, dem kein gesetzlicher zugrunde liegt, nicht in Betracht.Eine analoge Anwendung des Paragraph 78, Absatz 2, EheG kommt bei einem vertraglichen Unterhaltsanspruch, dem kein gesetzlicher zugrunde liegt, nicht in Betracht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0057473Dokumentnummer
JJR_19650811_OGH0002_0030OB00060_6500000_003