Entscheidungen zu § 78 Abs. 1 EheG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-6 von 6

RS OGH 2005/7/14 6Ob128/05z

Norm: ABGB §143ABGB §950EheG §78 Abs1
Rechtssatz: Die Beurteilung der Übergabe eines bäuerlichen Hofes zu Lebzeiten des Übergebers als vorweggenommene Erbfolge führt zwar zur Anwendung des höferechtlichen Grundsatzes des „Wohlbestehens" bei der Pflichtteilsberechnung, rechtfertigt aber nicht eine fiktive Vorverlegung des Erbfalls mit analoger Anwendung des § 78 Abs 1 EheG (oder des § 796 ABGB) über den Unterhaltsanspruch des Ehegatten gegenüber... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.07.2005

TE OGH 2005/7/14 6Ob128/05z

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Entscheidung | OGH | 14.07.2005

TE OGH 1988/10/25 5Ob620/88

Begründung: Die am 29. Oktober 1949 zwischen der Klägerin und Dkfm. Peter R*** geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 6. August 1971, 23 Cg 97/71, gemäß § 49 EheG aus dem beiderseitigen gleichteiligen Verschulden der Ehegatten geschieden. Anläßlich der Scheidung wurde ein Vergleich geschlossen, der auch den von Dkfm. Peter R*** an seine geschiedene Frau zu leistenden Unterhalt festlegte. Dieser Vergleich wurde nach der Scheidung durch ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.10.1988

RS OGH 1988/10/25 5Ob620/88

Norm: ABGB §532ABGB §548ABGB §821EheG §78 Abs1
Rechtssatz: Vor der Einantwortung des Nachlasses haftet für Nachlaßverbindlichkeiten, wozu auch die nach § 78 Abs 1 EheG auf die Erben übergehende Unterhaltspflicht zählt, ohne Rücksicht auf Erbserklärungen nur der ruhende Nachlaß, nicht aber der (erbserklärte) Erbe. Die Universalsukzession tritt erst mit der Einantwortung des Nachlasses ein. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.10.1988

TE OGH 1982/4/21 1Ob592/82

Die Ehe der Beklagten mit Hermann K wurde am 7. 7. 1965 aus dem Verschulden des beklagten Ehemannes geschieden. Hermann K schloß mit der Beklagten (im Scheidungsverfahren: Klägerin) anläßlich des Scheidungsverfahrens am 7. 7. 1965 einen gerichtlichen Unterhaltsvergleich, der ua. folgende Bestimmungen enthält: "1. Der Beklagte verpflichtet sich bei Exekution, der Klägerin einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 3200 S ab 1. 7. 1965 zu bezahlen. 3.... (Wertsicherungsklausel nach dem... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.04.1982

RS OGH 1982/4/21 1Ob592/82, 3Ob160/10s

Norm: ABGB §796EheG §78 Abs1
Rechtssatz: Die Anordnung, dass in den Unterhaltsanspruch des Ehegatten gegen den Erben alles einzurechnen ist, was der Ehegatte nach dem Erblasser durch öffentlich-rechtliche Leistung ( hier: Witwenpension nach einer sozialversicherungsrechtlichen Vorschrift ) erhält, ist auf den Unterhaltsansspruch des geschiedenen Ehegatten gegen die Erben des Unterhaltsverpflichteten ( § 78 Abs 1 EheG ) analog anzuwenden. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.04.1982

Entscheidungen 1-6 von 6