Entscheidungsgründe: Mit Beschluß des Landesgerichtes für ZRS Graz als Rekursgericht vom 4. November 1992, 1 R 288/92 (= P 152/87-100 des BG Weiz), wurde der Beklagte verpflichtet, der Klägerin, seiner ehelichen Tochter, einen monatlichen Unterhaltsbeitrag in der Höhe von 3.200 S zu zahlen. Der Antrag des Beklagten, ihn von der Unterhaltspflicht zu befreien, wurde vom Bezirksgericht Weiz mit Beschluß vom 5.April 1995, P 152/87-119, abgewiesen; das Landesgericht für ZRS Graz best... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AaEheG §71 Abs1
Rechtssatz: Die Unterhaltsverpflichtung der Eltern für ein verheiratetes Kind ist gegenüber der Ehegattenunterhaltspflicht nur subsidiär, kommt also nur dann und soweit zum Tragen, als der in erster Linie unterhaltspflichtige Ehepartner nicht in der Lage ist, seiner Unterhaltsverpflichtung nachzukommen (6 Ob 504/93 = EFSlg 70.751), haftet doch selbst der unterhaltsverpflichtete geschiedene Ehegatte vor den Verwan... mehr lesen...
Norm: 1.DVEheG §71 Abs1HD 23.08.1819 JGS 1595 §14JMV 1897 §9JMV 1897 §10
Rechtssatz: Zur Bedeutung und Tragweite des sogenannten Untersuchungsgrundsatzes im Eheverfahren. Entscheidungstexte 1 Ob 211/67 Entscheidungstext OGH 07.12.1967 1 Ob 211/67 Veröff: JBl 1969,93 = EFSlg 9002 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH... mehr lesen...