Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde am 21. 2. 2000 gemäß § 55a EheG geschieden. Im Scheidungsvergleich verpflichtete sich der Beklagte zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrags in Höhe von 5.800 S für den Zeitraum 1. 3. 2000 bis 31. 12. 2000. Für die Zeit danach verzichtete die Klägerin auf Unterhalt für den Fall geänderter Verhältnisse und geänderter Rechtslage, nicht jedoch für den Fall unverschuldeter Not. Die Ehe der Streitteile wurde am 21. 2. 2000 gemä... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt als nunmehr geschiedener Ehemann vom Beklagten als den die Ehe gestört habenden Dritten den Ersatz von Detektivkosten. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht bestätigte dies. Das Berufungsgericht sprach aus, dass die ordentliche Revision deshalb zulässig sei, weil das EheRÄG 1999 unter Umständen eine differenzierende Betrachtung des Interesses des Verletzten an der Einschaltung eines Detektives zwecks Nachweises der Ehestörun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde am 16. 10. 1996 einvernehmlich gemäß § 55a EheG geschieden. Der Beklagte verpflichtete sich im Scheidungsvergleich (§55a Abs 2 EheG), ab 1. 11. 1996 an die Klägerin einen monatlichen Unterhalt in Höhe von ATS 3.000 am ersten eines jeden Monats zu zahlen. Als Vergleichsgrundlage wurden ein monatliches Einkommen des Beklagten von ATS 10.000 12x jährlich sowie eine weitere Sorgepflicht des Beklagten ausdrücklich in den Vergleich aufge... mehr lesen...
Norm: EheG §55aEheG §69a Abs1EheG §72
Rechtssatz: Diese Bestimmung des § 72 EheG gilt auch für einen nach § 55a EheG vertraglich geregelten Unterhalt, soweit er gemäß § 69a Abs 1 EheG einem gesetzlichen Unterhalt gleichzuhalten ist. Entscheidungstexte 6 Ob 113/03s Entscheidungstext OGH 23.10.2003 6 Ob 113/03s 9 Ob 87/03i Entscheidungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Prozessparteien wurde am 28. 1. 1992 im Einvernehmen geschieden. Der Beklagte verpflichtete sich im Scheidungsfolgenvergleich zu einem monatlichen Unterhaltsbeitrag von 12.250 S, das entsprach 36 % des Familieneinkommens abzüglich des Eigeneinkommens der Frau. In den Folgejahren kam es trotz Erhöhung des Einkommens des Mannes zu keiner Anpassung der Unterhaltsverpflichtung. Der Beklagte erhielt Ende November 1998 eine Abfertigung von 940.133 S. Er ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war bis 16. 1. 1997 mit Markus L***** verheiratet; an diesem Tag wurde ihre Ehe gemäß § 55a EheG einvernehmlich geschieden. Die Klägerin hatte am 23. 9. 1996 die Ehescheidungsklage eingebracht. Das Klagebegehren stützte sich unter anderem darauf, dass ihr Gatte zumindest seit August 1996 eine intime Beziehung zur Beklagten habe. Der Klägerin waren Gerüchte zu Ohren gekommen, dass ihr Gatte ein intimes "Verhältnis" mit der Beklagten habe; er selbst stellte... mehr lesen...