Norm: ABGB §830 B5DVEheG §1DVEheG §3DVEheG §6 ABGB § 830 heute ABGB § 830 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Benützungsregelung des Außerstreitrichters nach der 6. DVEheG begründet kein Teilungshindernis.
Entscheidungstexte 7 Ob 192... mehr lesen...
Die Klägerin begehrte vom Beklagten Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbetrages in der Höhe von S 5500.- mit der Behauptung, daß sie den Beklagten am 17. 12. 1949 in der (damaligen) St Michael's Church im Schloß Schönbrunn nach englischem Recht geheiratet habe und mit dem Beklagten seither in aufrechter Ehe lebe. Der Beklagte bestritt das Klagebegehren und wendete insbesondere ein, daß er mit der Klägerin in keiner für den österreichischen Rechtsbereich gültigen Ehe lebe. Die P... mehr lesen...
Norm: EheG §15 ff4.DVEheG §6 EheG § 15 heute EheG § 15 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 EheG § 15 gültig von 01.01.1984 bis 30.06.2018 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 566/1983
Rechtssatz:
Ehes... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §64.V zur Änderung der PStV der Wehrmacht §22
Rechtssatz:
Schließen ein Österreicher und ein Ausländer im Ausland eine Ehe, so muß die Ortsform eingehalten werden, darüber hinaus aber auch noch die Heimatform des ausländischen Verlobten, wenn dessen Heimatrecht es verlangt und wenn die Heimatform nicht ohnehin der Ortsform entspricht. Gehörte der Kläger dem Wehrmachtsgefolge an, stand ihm die Wahl offen, die Ehe vor dem... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §66.DVEheG §7
Rechtssatz:
Das eheliche Güterrecht beurteilt sich nach dem Heimatrecht des Ehemannes zur Zeit der Eheschließung; Art 28 EGBGB steht dem nicht entgegen. Die Neufassung des Art 29 EGBGB hat den Grundsatz der Unwandelbarkeit des Güterstandes nicht beseitigt. Das eheliche Güterrecht beurteilt sich nach dem Heimatrecht des Ehemannes zur Zeit der Eheschließung; Artikel 28, EGBGB steht dem nicht entgegen. Die N... mehr lesen...
Ein bulgarischer Staatsangehöriger hat mit einer Österreicherin am 30. September 1950 vor der bulgarischen Gesandtschaft in Wien, nicht aber auch vor dem österreichischen Standesamt die Ehe geschlossen; am 30. Oktober 1950 ist aus dieser Verbindung ein Kind geboren worden. Das Erstgericht hat den Antrag des Standesamtes auf Berichtigung des Geburtseintrages (eheliche Geburt) abgewiesen. Das Rekursgericht hat dem Antrag des Standesamtes stattgegeben. Der Oberste Gerichtshof hat... mehr lesen...
Norm: EheG §15 4.DVEheG §64.DVEheG §9 EheG § 15 heute EheG § 15 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 EheG § 15 gültig von 01.01.1984 bis 30.06.2018 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 566/1983
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §6EGBGB Art11 Abs1EGBGB Art13
Rechtssatz:
RG 4.11.1942, IV B 13/42 RG 4.11.1942, römisch vier B 13/42 Es genügt die kirchliche Trauung von Ausländern im Ausland, wenn diese Form dem heimatlichen Recht der Brautleute entspricht. Zur Frage der Gültigkeit einer während der russischen Besetzung der Nordbukowina dort geschlossenen Ehe.
European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:RG000... mehr lesen...