Norm: EheG §57 Abs2EheG §59 Abs1
Rechtssatz: Wird nach Erhebung der auf § 55 EheG gegründeten Klage das Scheidungsbegehren auf § 49 EheG gestützt, dann gilt die Klage dennoch als rechtzeitig angebracht, wenn die Frist des § 57 Abs 2 EheG zwar vor der Geltendmachung der Scheidung wegen Verschuldens, aber doch nach Klagserhebung abgelaufen ist. Entscheidungstexte 8 Ob 70/63 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: EheG §56 BEheG §59 Abs1ZPO §237 B
Rechtssatz: Eine unter Hinweis auf eine erfolgte Versöhnung erfolgte einverständliche Klagsrücknahme stellt an sich noch keine Klagsrücknahme unter Anspruchsverzicht dar (siehe auch JBl 1948,140). Anmerkung Die doppelte RS-Nummer resultiert aus der Zusammenführung von zwei identischen Rechtssätzen (doppelt erfasst) in ein einziges Rechtssatzdokument. Der
Rechtssatz: sollte nur mehr mi... mehr lesen...
Norm: EheG §56 BEheG §59 Abs1ZPO §327 B
Rechtssatz: Eine unter Hinweis auf eine erfolgte Versöhnung erfolgte einverständliche Klagsrücknahme stellt an sich noch keine Klagsrücknahme unter Anspruchsverzicht dar (siehe auch JBl 1948,140). Anmerkung Diese Rechtssatznummer wurde irrtümlich doppelt vergeben. Er sollte nur mehr mit der RS-Nummer RS0039662 zitiert werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...