Entscheidungen zu § 56 Abs. 1 EheG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE OGH 2008/3/11 4Ob31/08z

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Entscheidung | OGH | 11.03.2008

TE OGH 1999/6/29 1Ob170/99b

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Entscheidung | OGH | 29.06.1999

TE OGH 1990/3/8 7Ob536/90

Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben am 11. 4. 1984 die Ehe geschlossen. Es war beiderseits die erste Ehe, die kinderlos blieb. Beide Teile sind österreichische Staatsbürger, ihr gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt ist Wien. Das Erstgericht schied die Ehe aus beiderseitigem, gleichteiligem Verschulden. Nach seinen Feststellungen hatte die Beklagte zum Zeitpunkt der Eheschließung ihr Gehaltskonto um S 15.000 überzogen. Dies war dem Kläger bekannt und er deckte die Schuld ab. Di... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.03.1990

TE OGH 1986/6/19 8Ob516/86

Entscheidungsgründe: Die am 26.7.1955 geborene Klägerin und der am 21.2.1941 geborene Beklagte haben am 27.12.1975 vor dem Standesamt Wien-Währing die Ehe geschlossen. Es handelte sich beiderseits um die erste Ehe. Kinder entstammen dieser Ehe nicht; Ehepakte wurden nicht errichtet. Die Klägerin besitzt die österreichische und die griechische Staatsbürgerschaft; der Beklagte ist griechischer Staatsangehöriger. Die Streitteile hatten ihren letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthal... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.06.1986

TE OGH 1986/2/20 7Ob524/86

Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben am 8. Juli 1951 miteinander die Ehe geschlossen. Dieser Ehe entstammen drei inzwischen großjährige Kinder. Der letzte gemeinsame Wohnsitz der Ehegatten war Ratten, Grubbauerviertel 85. Einvernehmlich bauten die Streitteile jedoch in Ratten, Kirchenviertel 150 ein Haus, in das der Kläger 1976 zog. Trotz mehrmaliger Aufforderungen (letztmals mit Schreiben vom 9. Februar 1982) folgte ihm die Beklagte nicht. Die Vorinstanzen haben die Ehe aus... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.02.1986

TE OGH 1985/11/27 8Ob526/85

Entscheidungsgründe: Der am 22. 4. 1920 geborene Michael M***** und die am 31. 8. 1918 geborene Pauline M***** geb. N***** haben am 21. Juli 1967 vor dem Standesamt Gablitz die Ehe geschlossen, die auf Seiten des Mannes die vierte und auf Seiten der Frau die zweite Ehe war. Beide Teile sind österreichische Staatsbürger, ihr letzter gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt war in *****. Aus der Ehe stammen keine Kinder. Ehepakte wurden nicht errichtet. Mit der am 20. Jänner 1981 erhobe... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.11.1985

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