Der am 10. Mai 1937 geborene Kläger und die am 10. Jänner 1936 geborene Beklagte haben am 31. Oktober 1964 ihre beiderseits erste Ehe geschlossen, aus der das am 16. Mai 1965 geborene Kind Peter stammt. Beide Streitteile sind österreichische Staatsbürger und hatten ihren letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Wien. Mit seiner beim Erstgericht am 17. Mai 1971 eingebrachten Klage begehrte der Kläger die Aufhebung seiner Ehe mit der Beklagten und den Ausspruch, daß diese ... mehr lesen...
Norm: EheG §38 Abs2 EheG § 38 heute EheG § 38 gültig ab 01.08.1938
Rechtssatz:
RG 17.5.1944, IV 83/44 RG 17.5.1944, römisch vier 83/44 Der Aufhebungsanspruch nach § 38 Abs 2 EheG wird durch die Fortsetzung der Ehe ausgeschlossen, auch wenn der klageberechtigte Ehegatte die Nichter... mehr lesen...
Norm: EheG §38 Abs2 EheG § 38 heute EheG § 38 gültig ab 01.08.1938
Rechtssatz:
RG 11.3.1940, IV 36 RG 11.3.1940, römisch vier 36 Zur Frage der Bedeutung der (vorübergehenden) Fortsetzung der Ehe, wenn diese wegen von der Gattin vorgetäuschter Schwangerschaft geschlossen wurde.
... mehr lesen...
Norm: EheG §38 Abs2 EheG §40 EheG § 38 heute EheG § 38 gültig ab 01.08.1938 EheG § 40 heute EheG § 40 gültig ab 01.08.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 46/2025 ... mehr lesen...