Entscheidungen zu § 23 Abs. 1 EheG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-14 von 14

TE OGH 2010/4/20 4Ob205/09i

Entscheidungsgründe: Der Kläger war Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, die als Pächterin einen Gastronomiebetrieb führte. Im Jahr 2002 schloss die Gesellschaft einen Unterpachtvertrag mit einer anderen GmbH. Der Beklagte war einer der Gesellschafter der Unterbestandnehmerin, deren Geschäftsführer war ab 2004 sein ebenfalls daran beteiligter Vater. Der Kläger machte gegen die Unterbestandnehmerin ab dem Jahr 2003 außergerichtlich eine Forderung von rund 300.000 EUR gelten... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.04.2010

TE OGH 2001/2/27 1Ob30/01w

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Entscheidung | OGH | 27.02.2001

TE OGH 2000/6/28 6Ob142/00a

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Entscheidung | OGH | 28.06.2000

TE OGH 1996/7/30 7Ob2179/96h

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Entscheidung | OGH | 30.07.1996

TE OGH 1996/7/17 7Ob2176/96t

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Entscheidung | OGH | 17.07.1996

TE OGH 1995/12/21 3Ob535/95

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Entscheidung | OGH | 21.12.1995

TE OGH 1994/9/20 4Ob554/94

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Entscheidung | OGH | 20.09.1994

TE OGH 1994/9/6 5Ob547/94

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Entscheidung | OGH | 06.09.1994

TE OGH 1994/3/30 8Ob577/93

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Entscheidung | OGH | 30.03.1994

TE OGH 1992/7/9 6Ob564/92

Begründung: Die Beklagten haben am 3.November 1989 die Ehe geschlossen. Der Mann war österreichischer Staatsbürger, die Frau nicht. Die Staatsanwaltschaft Linz begehrt die Aufhebung der Ehe als nichtig, weil diese nur in der Absicht geschlossen worden sei, der Frau einen Befreiungsschein nach § 15 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes zu verschaffen. Eine eheliche Lebensgemeinschaft habe nicht bestanden. Die Voraussetzungen des § 23 EheG seien erfüllt. Das Erstgericht wies die K... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.07.1992

TE OGH 1989/7/20 8Ob700/88

Entscheidungsgründe: Die Beklagten schlossen am 26. Jänner 1983 vor dem Standesamt Moskau (zu Nr. DIS I-MJU OO8406) die Ehe; der Erstbeklagte war damals und ist auch heute noch österreichischer Staatsbürger, die Zweitbeklagte war bis zur Eheschließung Staatsangehörige der UdSSR und erwarb auf Grund dieser Eheschließung die österreichische Staatsbürgerschaft, die sie auch jetzt noch besitzt. Die Eheschließung erfolgte vorwiegend zu dem Zweck, der Zweitbeklagten den Erwerb der öster... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.07.1989

TE OGH 1988/11/24 6Ob720/88

Begründung: Die Beklagten haben am 4.Oktober 1986 die Ehe geschlossen. Die Frau war österreichische Staatsbürgerin, der Mann nicht. Nach ihrem prozessualen Zugeständnis verfolgten die Streitteile bei ihrer Eheschließung ausschließlich die Absicht, dem Mann den Erwerb der inländischen Staatsbürgerschaft zu ermöglichen. Das Prozeßgericht erster Instanz hat das von der Staatsanwaltschaft gemäß § 23 Abs 1 EheG gestellte Begehren auf Nichtigerklärung der Ehe aus der Erwägung abgewiesen... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.11.1988

RS OGH 1988/11/24 6Ob720/88, 8Ob577/93, 4Ob554/94, 3Ob535/95, 7Ob2176/96t, 7Ob2179/96h, 6Ob142/00a,

Norm: ABGB §7EheG §23 Abs1 Fall2
Rechtssatz: Die durch die StbGNov 1983 nachträglich bewirkte Lücke des § 23 Abs 1 EheG ist durch Analogie zu schließen und die Regelung in folgendem Sinne zu verstehen: "Eine Ehe ist nichtig, wenn sie ausschließlich oder vorwiegend zu dem Zweck geschlossen ist, einem Ehegatten ... den Erwerb der Staatsbürgerschaft des anderen zu ermöglichen, ohne daß die eheliche Lebensgemeinschaft begründet werden soll". ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.11.1988

RS OGH 1988/11/24 6Ob720/88, 8Ob700/88, 6Ob564/92, 8Ob577/93, 5Ob547/94, 7Ob2176/96t

Norm: EheG §23 Abs1 Fall2
Rechtssatz: Die StbGNov 1983 bewirkte - im Gegensatz zur Ansicht von Schwind FamR 26 - nicht, daß die Nichtigkeitsanordnung in Ansehung von Staatsbürgerschaftsehen gegenstandslos geworden wäre. Entscheidungstexte 6 Ob 720/88 Entscheidungstext OGH 24.11.1988 6 Ob 720/88 Veröff: SZ 61/262 = EvBl 1989/104 S 375 = EFSlg XXV/6 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.11.1988

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