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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Vorverfahren: Der Beschwerdeführer (BF), ein afghanischer Staatsangehöriger stellte am 28.12.2017 bei der österreichischen Botschaft in Teheran (im Folgenden: ÖB) schriftlich einen Antrag auf Erteilung eines Einreisetitels gem. § 35 Abs. 1 AsylG, wobei als Bezugsperson (BP) ausdrücklich die mit Bescheid des BFA vom 05.10.2017, Zl. XXXX , als Flüchtling anerkannte XXXX geb., als Ehegatti... mehr lesen...