Norm: EheG §111 Abs1
Rechtssatz: Ob die Unterhaltsgewährung im Sinne des § 111 Abs 1 EheG der Billigkeit entspricht, ist eine Frage der Bemessung (Judikat 60 neu). Entscheidungstexte 5 Ob 126/63 Entscheidungstext OGH 11.04.1963 5 Ob 126/63 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0057782 Doku... mehr lesen...
Die Ehe der Streitteile wurde nach § 134 ABGB. getrennt. Nun beantragt die Klägerin Verurteilung des Beklagten zur Unterhaltsleistung. Bei der Streitverhandlung vom 8. August 1961 stellte der Beklagte den Zwischenantrag auf Feststellung, daß der Unterhaltsanspruch der Klägerin an den Beklagten nicht zu Recht bestehe. Das Erstgericht erkannte mit Zwischenurteil vom 12. Oktober 1961 über den Zwischenantrag auf Feststellung in der Form, daß es aussprach, der Unterhaltsanspruch der Kläg... mehr lesen...
Norm: EheG §111 Abs1 Satz4
Rechtssatz: Diese Vorschrift gilt auch für Judenehen, die nach § 134 ABGB einverständlich getrennt wurden. Entscheidungstexte 5 Ob 152/62 Entscheidungstext OGH 27.09.1962 5 Ob 152/62 Mehrheitsbeschluß; Veröff: SZ 35/102 = EvBl 1963/106 S 153 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:196... mehr lesen...