Entscheidungen zu § 15 Abs. 1 FMG 1999

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RS UVS Oberösterreich 1993/02/16 VwSen-200038/21/Gu/Ho

Rechtssatz: Keine Strafbarkeit nach § 15 Abs. 1 iVm § 7 Abs2 lit.a und §10 Abs. 2 FMG und iVm § 8 Abs 2 FMVO, wenn die von drei voneinander unabhängigen Untersuchungsanstalten eingeholten Befunde einerseits beträchtliche Divergenzen bezüglich des Untersuchungsergebnisses aufweisen und andererseits die von einer dieser Anstalten ermittelten Untersuchungsergebnisse ohnedies noch im Toleranzbereich liegen: Im Zweifel ist von dieser für den Beschuldigten günstigsten Sachverhaltskonstellation a... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 16.02.1993

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