Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den in Beschwer gezogenen Bescheiden trug die belangte Behörde dem Beschwerdeführer gemäß § 28 iVm den §§ 41 und 36 Abs 2 des Bundesgesetzes über die Marktüberwachung von Funkanlagen (FMaG 2016) die sofortige Rücknahme jeweils eines näher bestimmten Produktes aus nachstehenden "schwerwiegenden formalen Mängeln" auf: 1. Mit den in Beschwer gezogenen Bescheiden trug die belangte Behörde dem Beschwerdeführer gemäß... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den in Beschwer gezogenen Bescheiden trug die belangte Behörde dem Beschwerdeführer gemäß § 28 iVm den §§ 41 und 36 Abs 2 des Bundesgesetzes über die Marktüberwachung von Funkanlagen (FMaG 2016) die sofortige Rücknahme jeweils eines näher bestimmten Produktes aus nachstehenden "schwerwiegenden formalen Mängeln" auf: 1. Mit den in Beschwer gezogenen Bescheiden trug die belangte Behörde dem Beschwerdeführer gemäß... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den in Beschwer gezogenen Bescheiden trug die belangte Behörde dem Beschwerdeführer gemäß § 28 iVm den §§ 41 und 36 Abs 2 des Bundesgesetzes über die Marktüberwachung von Funkanlagen (FMaG 2016) die sofortige Rücknahme jeweils eines näher bestimmten Produktes aus nachstehenden "schwerwiegenden formalen Mängeln" auf: 1. Mit den in Beschwer gezogenen Bescheiden trug die belangte Behörde dem Beschwerdeführer gemäß... mehr lesen...