Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Strafverfügung der belangten Behörde vom 04.03.2014, BMVIT-635.540/0129-III/FBL/2014 wurde über den Beschwerdeführer wegen des Betriebes des vorläufig sichergestellten Radarwarngeräts eine Geldstrafe verhängt und der Verfall des Gerätes ausgesprochen. Ausdrücklich wurde im
Spruch: festgehalten: "Sie haben entgegen § 74 Abs 1 Z 3 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, zuletzt geändert mit BGBl I 96/... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Zuge einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle der Verkehrsinspektion XXXX am 10.06.2014 wurde im PKW des Beschwerdeführers ein Radarwarngerät vorgefunden. Nach Beiziehung der Funküberwachung XXXX wurde das Gerät durch diese am selben Tag vorläufig sichergestellt. 1. Im Zuge einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle der Verkehrsinspektion römisch 40 am 10.06.2014 wurde im PKW des Beschwerdeführers ein Radarwarnger... mehr lesen...