Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 17. Juni 2017 wurde der beschwerdeführenden Partei aufgetragen, „binnen 4 Wochen ab Zustellung dieses Bescheides bei dem Produkt XXXX , Bezeichnung XXXX , den gesetzeskonformen Zustand gemäß § 23 des Bundesgesetzes über die Marktüberwachung von Funkanlagen (Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz – FMaG 2016) herzustellen“ (Spruchpunkt I.). 1.... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den in Beschwer gezogenen Bescheiden trug die belangte Behörde dem Beschwerdeführer gemäß § 28 iVm den §§ 41 und 36 Abs 2 des Bundesgesetzes über die Marktüberwachung von Funkanlagen (FMaG 2016) die sofortige Rücknahme jeweils eines näher bestimmten Produktes aus nachstehenden "schwerwiegenden formalen Mängeln" auf: 1. Mit den in Beschwer gezogenen Bescheiden trug die belangte Behörde dem Beschwerdeführer gemäß... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den in Beschwer gezogenen Bescheiden trug die belangte Behörde dem Beschwerdeführer gemäß § 28 iVm den §§ 41 und 36 Abs 2 des Bundesgesetzes über die Marktüberwachung von Funkanlagen (FMaG 2016) die sofortige Rücknahme jeweils eines näher bestimmten Produktes aus nachstehenden "schwerwiegenden formalen Mängeln" auf: 1. Mit den in Beschwer gezogenen Bescheiden trug die belangte Behörde dem Beschwerdeführer gemäß... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den in Beschwer gezogenen Bescheiden trug die belangte Behörde dem Beschwerdeführer gemäß § 28 iVm den §§ 41 und 36 Abs 2 des Bundesgesetzes über die Marktüberwachung von Funkanlagen (FMaG 2016) die sofortige Rücknahme jeweils eines näher bestimmten Produktes aus nachstehenden "schwerwiegenden formalen Mängeln" auf: 1. Mit den in Beschwer gezogenen Bescheiden trug die belangte Behörde dem Beschwerdeführer gemäß... mehr lesen...