Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 22.09.2025 brachte die beschwerdeführende Partei per E-Mail einen Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bei der belangten Behörde ein. Nahezu wortidente Anträge langten am selben Tag an fast allen österreichischen Universitäten ein. Die beschwerdeführende Partei begehrte die Beantwortung umfangreicher Fragen eines Fragenkatalogs im Ausmaß von rund 50 Seiten für den Ze... mehr lesen...