Entscheidungen zu § 29 Abs. 1 FOG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1985/12/10 4Ob387/85

Norm: FOG §28 Abs3 Z6FOG §29 Abs1
Rechtssatz: Die Befugnisse des Generaldirektors der Nationalbibliothek ergeben sich nicht aus § 28 Abs 3 Z 6 FOG und auch nicht direkt aus § 29 Abs 1 FOG; eine nähere Umschreibung der Rechte des Generaldirektors enthält erst die auf Grund des § 29 Abs 1 FOG vom Bundesminister für Wissenschaft und Forschung erlassene Bibliotheksordnung vom 08.06.1984. Auch aus dieser Bibliotheksordnung ergibt sich kein Recht des... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.12.1985

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