Entscheidungen zu § 21 APAG

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Bvwg Erkenntnis 2026/6/11 W606 2329414-1

Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Die Beschwerdeführerin ist eine zu XXXX im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien eingetragene Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft. 1.1. Die Beschwerdeführerin ist eine zu römisch 40 im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien eingetragene Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft. 1.2. Mit Schreiben vom 30.04.2025, Zl. XXXX , teilte die belangte Behörde der Beschwerdeführe... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 11.06.2026

TE Bvwg Beschluss 2023/11/14 W606 2281037-1

Begründung: ,
Begründung: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch eins. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Die belangte Behörde schrieb mit dem angefochtenen Bescheid den beschwerdeführenden Parteien, gestützt auf § 5 APAB-Untersuchungskostenverordnung – APAB-UKV, die aufgrund einer Untersuchung gemäß § 61 Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz – APAG angefallenen Kosten in Höhe von EUR XXXX vor. 1.1. Die belangte Behörde schrieb mit dem ang... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 14.11.2023

TE Bvwg Beschluss 2023/11/14 W606 2281039-1

Begründung: ,
Begründung: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch eins. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Die belangte Behörde schrieb mit dem angefochtenen Bescheid den beschwerdeführenden Parteien, gestützt auf § 5 APAB-Untersuchungskostenverordnung – APAB-UKV, die aufgrund einer Untersuchung gemäß § 61 Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz – APAG angefallenen Kosten in Höhe von EUR XXXX vor. 1.1. Die belangte Behörde schrieb mit dem ang... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 14.11.2023

TE Bvwg Beschluss 2019/4/25 W187 2165309-1

Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis verhängte die belangte Behörde über den Beschwerdeführer als Geschäftsführer der XXXX FN 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis verhängte die belangte Behörde über den Beschwerdeführer als Geschäftsführer der römisch 40 FN XXXX beim LG Innsbruck, und somit als gemäß § 9 Abs 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften strafrechtlich Verantwortlichen di... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 25.04.2019

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