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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Für die Tätigkeit als Dolmetscherin im Rahmen von am Bundesverwaltungsgericht geführten Beschwerdeverfahren machte die Antragstellerin gebührenrechtliche Ansprüche geltend, wies dabei jedoch durchgehend keine Umsatzsteuer aus. 2. Den gebührenrechtlichen Anträgen der Antragstellerin wurde – nach allfälligen Korrekturanforderungen – stets durch Auszahlung des beantragten Betrages entsprochen. 3. Am 29.03.... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Für die Tätigkeit als Dolmetscherin im Rahmen von am Bundesverwaltungsgericht geführten Beschwerdeverfahren machte die Antragstellerin gebührenrechtliche Ansprüche geltend, wies dabei jedoch durchgehend keine Umsatzsteuer aus. 2. Den gebührenrechtlichen Anträgen der Antragstellerin wurde – nach allfälligen Korrekturanforderungen – stets durch Auszahlung des beantragten Betrages entsprochen. 3. Am 29.03.... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Für die Tätigkeit als Dolmetscherin im Rahmen von am Bundesverwaltungsgericht geführten Beschwerdeverfahren machte die Antragstellerin gebührenrechtliche Ansprüche geltend, wies dabei jedoch durchgehend keine Umsatzsteuer aus. 2. Den gebührenrechtlichen Anträgen der Antragstellerin wurde – nach allfälligen Korrekturanforderungen – stets durch Auszahlung des beantragten Betrages entsprochen. 3. Am 29.03.... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Für die Tätigkeit als Dolmetscherin im Rahmen von am Bundesverwaltungsgericht geführten Beschwerdeverfahren machte die Antragstellerin gebührenrechtliche Ansprüche geltend, wies dabei jedoch durchgehend keine Umsatzsteuer aus. 2. Den gebührenrechtlichen Anträgen der Antragstellerin wurde – nach allfälligen Korrekturanforderungen – stets durch Auszahlung des beantragten Betrages entsprochen. 3. Am 29.03.... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Für die Tätigkeit als Dolmetscherin im Rahmen von am Bundesverwaltungsgericht geführten Beschwerdeverfahren machte die Antragstellerin gebührenrechtliche Ansprüche geltend, wies dabei jedoch durchgehend keine Umsatzsteuer aus. 2. Den gebührenrechtlichen Anträgen der Antragstellerin wurde – nach allfälligen Korrekturanforderungen – stets durch Auszahlung des beantragten Betrages entsprochen. 3. Am 29.03.... mehr lesen...
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