Entscheidungen zu § 3a Abs. 2 UStG 1994

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Vwgh Erkenntnis 2007/11/28 2004/15/0158

Die beschwerdeführende Gesellschaft mbH (Beschwerdeführerin) betrieb ein Unternehmen mit dem Gegenstand des Fahrzeughandels und der Fahrzeugreparatur und bilanzierte nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr zum 31. Jänner. Die Beschwerdeführerin reichte u.a. eine Umsatzsteuererklärung für 2001 ein, in welcher das Feld "vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr" nicht ausgefüllt war. Sie erklärte in einer Beilage zur Umsatzsteuererklärung steuerpflichtige Erlöse aus Lieferungen und ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.11.2007

RS Vwgh 2007/11/28 2004/15/0158

Index: E3L E09301000E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art2;61993CJ0016 Tolsma VORAB;UStG 1994 §1 Abs1 Z1;UStG 1994 §3a Abs1;UStG 1994 §3a Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/15/0088 E 18. März 2004 RS 1 Stammrechtssatz Eine Dienstleistung wird nur dann im Sinne von Artikel 2 Nr. 1 (der 6. Richtlinie) gegen Entgelt erbracht und ist somit steuerpflichtig, wenn zwischen Leisten... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.11.2007

TE Vwgh Erkenntnis 2004/3/18 2003/15/0088

Die beschwerdeführende GmbH (Beschwerdeführerin) ist auf dem Gebiet der Ein- und Ausfuhr sowie dem Vertrieb und der Vermietung von Kraftfahrzeugen, Zubehör und Ersatzteilen tätig. Am 21. September 1988 schloss die Beschwerdeführerin mit einem österreichischen Sportverband eine "Rahmenvereinbarung" ab, die mit Vereinbarung vom 21. Dezember 1990 abgeändert wurde. Die Beschwerdeführerin verpflichtete sich darin, dem Sportverband 20 Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen, wobei diese in deren... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.03.2004

RS Vwgh 2004/3/18 2003/15/0088

Index: E3L E09301000E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art2;61993CJ0016 Tolsma VORAB;UStG 1994 §1 Abs1 Z1;UStG 1994 §3a Abs1;UStG 1994 §3a Abs2;
Rechtssatz: Eine Dienstleistung wird nur dann im Sinne von Artikel 2 Nr. 1 (der 6. Richtlinie) gegen Entgelt erbracht und ist somit steuerpflichtig, wenn zwischen Leistendem und dem Leistungsempfänger ein Rechtverhältnis besteht, in dessen R... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.03.2004

RS Vwgh 2004/3/18 2003/15/0088

Index: E3L E0930100032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art2;BAO §167 Abs2;UStG 1994 §1 Abs1 Z1;UStG 1994 §3a Abs1;UStG 1994 §3a Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/15/0172 E 25. Jänner 2001 RS 1(hier nur der letzte Satz) Stammrechtssatz Zum Entgelt zählen Beträge, die in wirtschaftlicher Beziehung zu einer Lieferung oder sonstigen Leis... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.03.2004

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