Begründung: Die Klägerin ist eine 100%ige Tochter der S***** Gesellschaft m.b.H. Sie hat ihren Jahresabschluss zuletzt am 30. 1. 2009 beim Firmenbuch eingereicht, ihre Muttergesellschaft reichte den Jahresabschluss am 11. 2. 2009, ihren Konzernabschluss am 30. 1. 2009 zum Firmenbuch ein. Die relevanten Daten der Klägerin zum 31. 12. 2007 lauten: Bilanzsumme: 52.277.176,63 EUR, Umsatzerlöse: 137.742.052,44 EUR, Beschäftigte: 90. Diese Werte haben sich bis jetzt nicht entscheidend ver... mehr lesen...
Begründung: Im beim Landesgericht Salzburg geführten Firmenbuch ist zu FN ***** die S***** GmbH (vormals S*****-Hotelbetrieb Gesellschaft mbH) mit dem Sitz in der politischen Gemeinde Zell am See eingetragen. Als alleinige Gesellschafterin mit einer zur Gänze geleisteten Stammeinlage von S 500.000,-- war zuletzt die A***** Aktiebolag eingetragen. Dieser Eintragung lag ua eine Anmeldung des seinerzeitigen Geschäftsführers vom 28. 3. 1994 zugrunde, wonach die Gesellschafterin S***** A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In einem zwischen den Streitteilen geführten Schiedsverfahren wurden diese vom Sekretariat des Schiedsgerichtes zum Erlag eines Kostenvorschusses von je EUR 71.000 aufgefordert. Da die Klägerin (als Schiedsbeklagte) dem Erlagsauftrag nicht nachkam und das Schiedsverfahren ansonsten nicht fortgesetzt worden wäre, erlegte die Beklagte (als Schiedsklägerin) neben dem eigenen auch den gegnerischen Kostenvorschuss. Mit dem im vorliegenden Verfahren angefochtenen „T... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von der beklagten Partei Schadenersatz in Höhe von EUR 15,131.645 mit der
Begründung: , die in Russland ansässige Beklagte habe ihre Pflichten aus einem Depotvertrag gegenüber der Z***** („FP") verletzt, indem sie im Namen von FP registrierte Gasprom-Aktien an Dritte übertragen habe. FP habe die daraus gegenüber der Beklagten entstandenen Ansprüche teilweise an die Klägerin abgetreten. Zur Zuständigkeit des angerufenen Handelsgerichtes Wien führte d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 1. 12. 2002 als angestellter Außendienstmitarbeiter bei der beklagten Partei beschäftigt, deren Hauptverwaltung und Sitz in Deutschland liegt. Der Kläger ist mit dem Verkauf von Dachbaustoffen betraut und ausschließlich in Österreich tätig. Der zwischen den Streitteilen geschlossene Dienstvertrag hält in seinem Punkt 11 unter dem Titel "Reisekostenregelung" fest: "Die Erstattung von Reisekosten im Falle von Dienstreisen richtet sich nach de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 21. 9. 1999 ereignete sich auf der Inntalautobahn ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger, der Erstbeklagte und die Nebenintervenienten als Lenker bzw Halter verschiedener Fahrzeuge beteiligt waren. Die Beteiligten fuhren am Unfallstag hintereinander auf der Überholspur der Inntalautobahn von Osten nach Westen. Als Erster fuhr der Kläger, hinter ihm fuhr Marlene K*****, dahinter der Erstbeklagte, am Ende der Kolonne fuhr Erich N*****; die Fahrzeuge hielten eine... mehr lesen...
Begründung: Zum Schutz des Grundwassers werden in Kraftfahrzeugreparaturwerkstätten unter die Hebebühnen Kassetten eingebaut, die das Eindringen von Öl in das Erdreich verhindern sollen. Dazu werden Stahlkassetten oder Kunststoffkassetten verwendet. Die in Deutschland ansässige Klägerin erzeugt und verkauft Autohebebühnen und Stahlkassetten. Die in Österreich ansässige Beklagte war Kundin der Klägerin und verkaufte selbst Kunststoffkassetten, die sie von der Nebenintervenientin bezo... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Bank mit dem Sitz in Prag eröffnete über Auftrag der beklagten österreichischen Handelsgesellschaft Akkreditive. Der Rahmenvertrag vom 26. 7. 1999 sieht ein Akkreditivvolumen von 200 Mio USD und nähere Bestimmungen über die Eröffnung und Rückführung der Akkreditive sowie über Sicherheiten vor. P 11. des Rahmenvertrages lautet (in deutscher Übersetzung): "Dieser Vertrag richtet sich nach dem tschechischen Recht und das zuständige Gericht ist das Kreishandelsg... mehr lesen...
Begründung: Mit Schreiben vom 16. 11. 1999 bot die Klägerin, eine GmbH mit Sitz in Wien, der Beklagten, einer in Deutschland ansässigen GmbH, an, näher beschriebene Planungsleistungen zum Pauschalpreis von 28.000 DM netto zu erbringen. Im Schreiben fanden sich auch Angaben darüber, welche Vorleistungen vom Auftraggeber zu erbringen, welche Termine und Zahlungsmodalitäten einzuhalten und welche Versicherungen abzuschließen sind, jedoch kein ausdrücklicher Hinweis auf eine Gericht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erstbeklagte Partei ist ein österreichischer Verein, dessen Statuten ua folgende Bestimmungen enthalten: § 2 Paragraph 2, Zweck des Vereines Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, verfolgt die Zielsetzung, seinen Mitgliedern auf die Dauer von 99 Jahren gesicherte Ferienwohnrechte im Hotel "N*****" in Z***** zu verschaffen und hierbei seine Mitglieder zu... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin berief sich zur Zuständigkeit des angerufenen Erstgerichtes auf eine mit der Klage vorgelegte von der Beklagten unterfertigte Auftragsbestätigung vom 7. 6. 1999. Dort wurde nach der Beschreibung des Vertragsgegenstandes und nach einem 3 cm vor dem Ende der ersten Seite in 5 mm hoher Schrift wiedergegebenen Text, der durch Querstriche darüber und darunter hervorgehoben wird, in der Seitenmitte: "Mens sana in corpore sano", darunter (also am Blattende in 2... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte von den Beklagten für die Lieferungen von Basismaterial zur Herstellung von Leiterplatten für elektronische Schaltungen zuletzt (nach Klagsausdehnung) restliche Rechnungsbeträge von insgesamt S 526.045,42 (sA). Die Lieferungen seien im Rahmen einer seit Sommer 1998 bestehenden Geschäftsbeziehung mit der Erstbeklagten erfolgt, deren persönlich haftender Gesellschafter die zweitbeklagte Partei sei. Die Zuständigkeit des angerufenen Landesg... mehr lesen...
Norm: UStG 1994 §1 Abs1UStG 1994 idF BGBl I 1999/106 §3a Abs1UStG 1994 idF BGBl I 1999/106 §3a Abs9 litaUStG 1994 idF BGBl I 1999/106 §3a Abs10 Z3UStG 1994 §3a Abs14 Z4ZPO §40ZPO §41ZPO §54 Abs1ZPO §609
Rechtssatz: Leistungen eines österreichischen Rechtsanwaltes für einen ausländischen Unternehmer unterliegen nicht der österreichischen Umsatzsteuer. Verzeichnet der österreichische Anwalt im Prozess - kommentarlos - 20 % Umsatzsteuer, so wird i... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Klagevertreter verzeichnete für seine Revisionsrekursbeantwortung neben seinem Honorar von S 25.363,87 noch 20 % Umsatzsteuer, die ihm auch zugesprochen wurde. Dabei wurde übersehen, dass es sich bei der klagenden Partei um eine Gesellschaft mit Sitz in Polen handelt. Gemäß § 1 Abs 1 UStG 1994 idF BGBl 1996/756 unterliegen der Umsatzsteuer Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen En... mehr lesen...