Norm: GebAG §31 Z6GebAG §34GebAG §43UStG 1994 §6 Abs1 Z19UStG 1994 §30
Rechtssatz: Nimmt ein medizinischer Sachverständiger die Steuerbefreiung nach § 6 Abs 1 Z 19 UStG 1994 weiterhin in Anspruch, so ist ein Ausgleich für den Verlust der Vorsteuerabzugsberechtigung im Rahmen der Gebühr für Mühewaltung nach den Tarifansätzen des § 43 GebAG nicht vorgesehen. Entscheidungstexte 22 R 62/05d ... mehr lesen...
Norm: MRG §16MRG §37 Abs1 Z8UStG 1994 §30
Rechtssatz: Dem Mieter ist die Herabsetzung des Hauptmietzinses im Wege eines angemessenen Ausgleiches gemäß § 30 UStG 1994 aus Anlass des Verlustes der Vorsteuerabzugsberechtigung für Ärzte ab Anfang 1997 zu versagen. Entscheidungstexte 5 Ob 261/00v Entscheidungstext OGH 11.10.2000 5 Ob 261/00v ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs1 AUStG 1994 §30
Rechtssatz: § 30 UStG ist eine zivilrechtliche Vorschrift; daraus ableitbare Ansprüche sind vor den Zivilgerichten durchzusetzen. Dem Obersten Gerichtshof kommt insoweit eine Leitfunktion zu. Entscheidungstexte 5 Ob 261/00v Entscheidungstext OGH 11.10.2000 5 Ob 261/00v 1 Ob 165/20a Entscheidungstext... mehr lesen...