Entscheidungen zu § 21 Abs. 7 UStG 1994

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1995/6/28 94/16/0159

Mit dem unter Zl. 94/16/0159 angefochtenen, im dritten Rechtsgang erlassenen Bescheid vom 31. Mai 1994 - im ersten Rechtsgang wurde die damals angefochtene Berufungsentscheidung vom 7. Februar 1992 mit Erkenntnis vom 17. Dezember 1992, Zlen. 92/16/0056, 0057, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben und im zweiten Rechtsgang erfolgte mit Beschluß vom 17. Februar 1994, Zl. 93/16/0172, die Gegenstandsloserklärung der Beschwerde und Einstellung des ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.06.1995

RS Vwgh 1995/6/28 94/16/0159

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §21 Abs6;UStG 1972 §21 Abs7;UStG 1972 §21 Abs8; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/16/0160
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH fällt auch ein Unternehmer, der - zB in der Gründungsphase seines Unternehmens - keinerlei Umsätze erzielt, unter die Bagatellregelung des § 21 Abs 6 UStG 1972, sofern er nicht nach... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.06.1995

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