Norm: FinStrG §33 Abs2 litaUStG §12 Abs1 Z1UStG §11 Abs1 Z3UStG §11 Abs14UStG §21
Rechtssatz: Der Vorsteuerabzug nach § 12 Abs 1 Z 1 UStG setzt die Übereinstimmung zwischen der in der Rechnung bezeichneten und tatsächlich gelieferten oder zu liefern beabsichtigten Ware voraus. Die Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist dann nicht erfüllt, wenn die in der Rechnung gewählte Bezeichnung des Liefergegenstandes eine Vorstellung von diesem hervorru... mehr lesen...
Norm: FinStrG §33 Abs2 litaUStG §16 Abs3 Z1UStG §21
Rechtssatz: Bei Uneinbringlichkeit einer (steuerpflichtigen) Forderung schon im Voranmeldezeitraum entfällt die Verpflichtung zur Einreichung einer Umsatzsteuervoranmeldung gemäß § 21 UStG. Entscheidungstexte 11 Os 114/99 Entscheidungstext OGH 18.01.2000 11 Os 114/99 European Case ... mehr lesen...