Norm: UStG 1959 §17 Abs1
Rechtssatz: Die Zuerkennung der Ausfuhrvergütung ist nicht in das Ermessen der Finanzbehörde gestellt. Bei Erfüllung der in den Absätzen 2 bis 9 des § 17 UStG geforderten Voraussetzungen ("Vergütungsfähige Vorgänge") besteht ein Rechtsanspruch (VfGH vom 07.03.1964, G 19/63). Die Übertragung dieses öffentlich - rechtlichen Anspruchs ist zulässig. Entscheidungstexte 1 O... mehr lesen...