Norm
UStG 1959 §17 Abs1Rechtssatz
Die Zuerkennung der Ausfuhrvergütung ist nicht in das Ermessen der Finanzbehörde gestellt. Bei Erfüllung der in den Absätzen 2 bis 9 des § 17 UStG geforderten Voraussetzungen ("Vergütungsfähige Vorgänge") besteht ein Rechtsanspruch (VfGH vom 07.03.1964, G 19/63). Die Übertragung dieses öffentlich - rechtlichen Anspruchs ist zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0075893Dokumentnummer
JJR_19660908_OGH0002_0010OB00158_6600000_001