Norm: FinStrG §33 Abs2 litaUStG §16 Abs3 Z1UStG §21
Rechtssatz: Bei Uneinbringlichkeit einer (steuerpflichtigen) Forderung schon im Voranmeldezeitraum entfällt die Verpflichtung zur Einreichung einer Umsatzsteuervoranmeldung gemäß § 21 UStG. Entscheidungstexte 11 Os 114/99 Entscheidungstext OGH 18.01.2000 11 Os 114/99 European Case ... mehr lesen...
Norm: UStG §16 Abs3 Z1
Rechtssatz: Eine steuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung ist spätestens dann uneinbringlich geworden, wenn über das Vermögen des Schuldners das Konkursverfahren eröffnet wurde oder mit ihrem Eingang bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung (nach den Erfahrungen des Wirtschaftslebens) in absehbarer Zeit nicht gerechnet werden kann und sie somit objektiv wertlos ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...