RS OGH 2000/1/18 11Os114/99

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Veröffentlicht am 18.01.2000
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Norm

UStG §16 Abs3 Z1

Rechtssatz

Eine steuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung ist spätestens dann uneinbringlich geworden, wenn über das Vermögen des Schuldners das Konkursverfahren eröffnet wurde oder mit ihrem Eingang bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung (nach den Erfahrungen des Wirtschaftslebens) in absehbarer Zeit nicht gerechnet werden kann und sie somit objektiv wertlos ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0112989

Dokumentnummer

JJR_20000118_OGH0002_0110OS00114_9900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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