Die Beschwerdeführerin betreibt in St. V. ein technisches Konstruktionsbüro, in dem sie rund 60 Dienstnehmer beschäftigt. Sie hat mit der V.AG einen vierwöchig kündbaren Rahmenvertrag für Konstruktions- und Projektierungsaufträge geschlossen, welcher die Übertragung der Ausführung von Arbeiten nach den Bestimmungen gesondert zu erteilender Einzelaufträge und eine Verpflichtung der Beschwerdeführerin vorsieht, übertragene Arbeiten nach Wahl der V.AG auch auf deren Betriebsgelände oder ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt in St. V. ein technisches Konstruktionsbüro, in dem sie rund 60 Dienstnehmer beschäftigt. Sie hat mit der V.AG einen vierwöchig kündbaren Rahmenvertrag für Konstruktions- und Projektierungsaufträge geschlossen, welcher die Übertragung der Ausführung von Arbeiten nach den Bestimmungen gesondert zu erteilender Einzelaufträge und eine Verpflichtung der Beschwerdeführerin vorsieht, übertragene Arbeiten nach Wahl der V.AG auch auf deren Betriebsgelände oder ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §26 Z7;UStG 1972 §13 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990130206.X01 Im RIS seit 13.12.1991 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §26 Z7;UStG 1972 §13 Abs2;
Rechtssatz: Die zu Besprechungszwecken mit Vorgesetzten notwendigen Aufenthalte am Betriebsort des Unternehmens sind beim Auseinanderfallen des Ortes des tatsächlichen diestlichen Tätigwerdens des Arbeitnehmers und des Betriebsortes des Unternehmens als Dienstreisen zu beurteilen. Es obliegt der AbgBeh,... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §26 Z7;UStG 1972 §13 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 72;
Rechtssatz: Nach dem Wortlaut der Bestimmungen des § 13 Abs 2 UStG und des § 26 Z 7 EStG besteht kein Zweifel, daß mit beiden Normen für den jeweiligen Bereich der USt und der ESt jene Beträge, die ein Unternehmer einem Abeitnehmer als Ersatz der d... mehr lesen...