Entscheidungen zu § 13 Abs. 1 UStG 1994

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 2004/10/20 2003/14/0017

Der Beschwerdeführer betreibt ein Orgelbauunternehmen. Im Zuge einer den Zeitraum 1998 bis 2000 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung traf die Prüferin die Feststellung, dass der Beschwerdeführer für Geschäftsreisen (zum Zwecke von Orgelreparaturen unternommene Reisen) pro Tag den Tagessatz von 360 S (brutto) pauschal als Betriebsausgaben geltend gemacht habe. Die auf den pauschalen Tagessatz entfallende Umsatzsteuer habe er als (pauschale) Vorsteuer geltend gemacht. Nach Ansicht ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.10.2004

RS Vwgh 2004/10/20 2003/14/0017

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §26 Z4;EStG 1988 §4 Abs5;UStG 1994 §13 Abs1;
Rechtssatz: § 13 Abs 1 erster Satz UStG 1994 stellt eine Anknüpfung an die einkommensteuerliche Regelung dar. Da im gegenständlichen Fall mangels eines Nachweises die Verpflegungsmehraufwendungen einkommensteuerlich keine Berücksichtigung finden konnten, steht auch der korrespondierend... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.10.2004

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