RS Vwgh 2004/10/20 2003/14/0017

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Veröffentlicht am 20.10.2004
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1988 §26 Z4;
EStG 1988 §4 Abs5;
UStG 1994 §13 Abs1;

Rechtssatz

§ 13 Abs 1 erster Satz UStG 1994 stellt eine Anknüpfung an die einkommensteuerliche Regelung dar. Da im gegenständlichen Fall mangels eines Nachweises die Verpflegungsmehraufwendungen einkommensteuerlich keine Berücksichtigung finden konnten, steht auch der korrespondierende Vorsteuerabzug nicht zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003140017.X02

Im RIS seit

22.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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