Entscheidungen zu § 13 UStG 1994

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 1981/10/15 7Ob740/81

Norm: dUStG §13
Rechtssatz: Liegt eine zwar dem Grunde nach steuerbare Leistung eines Unternehmers vor (hat er eine Leistung bewirkt), wird aber die Gegenleistung (Zahlung) des Leistungsempfängers nicht ausgeführt, so fehlt es am Tatbestandsmerkmal des Leistungsaustausches, sodaß eine Steuer endgültig auch nicht entstehen kann. Entscheidungstexte 7 Ob 740/81 Entscheidungstex... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.10.1981

RS OGH 1973/11/23 13Os20/73

Norm: EStG 1972 §17 EStG 1953 §29EStG 1967 §29UStG 1959 §13 EStG 1972 § 17 gültig von 13.12.1972 bis 31.12.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018
Rechtssatz: Die Festsetzung von Durchschnittssätzen in Verordnungsform soll, von Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung abgesehen, die Gleichmäßigkeit der Besteuerung bei Angehörigen derselben Berufsgrupp... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.11.1973

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