RS OGH 1981/10/15 7Ob740/81

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Veröffentlicht am 15.10.1981
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Norm

dUStG §13

Rechtssatz

Liegt eine zwar dem Grunde nach steuerbare Leistung eines Unternehmers vor (hat er eine Leistung bewirkt), wird aber die Gegenleistung (Zahlung) des Leistungsempfängers nicht ausgeführt, so fehlt es am Tatbestandsmerkmal des Leistungsaustausches, sodaß eine Steuer endgültig auch nicht entstehen kann.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 740/81
    Entscheidungstext OGH 15.10.1981 7 Ob 740/81

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0076352

Dokumentnummer

JJR_19811015_OGH0002_0070OB00740_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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