1 Die Gesellschafter der mitbeteiligten Partei sind - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts - deutsche Staatsbürger, die in Deutschland eine Gärtnerei betreiben. Sie erwarben im Jahr 2006 in Österreich ein Baugrundstück und errichteten darauf ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, Carport und Schuppen. 2 Die Mitbeteiligte teilte mit Schreiben vom 24. April 2006 dem zuständigen Finanzamt mit (Fragebogen Verf 16), Einkünfte aus einer Vermietung des Objektes erzie... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich Folgendes: Johann K und Gertrude K waren je zur Hälfte Eigentümer eines Grundstückes, auf welchem sich ein Gasthaus befindet. Bis zum 30. Juni 1991 nutzte die aus Johann K und Gertrude K gebildete Gesellschaft nach bürgerlichem Recht dieses Gasthaus zu ca 70% für unternehmerische Zwecke. In den Jahren 1984 bis 1991 waren für dieses Objekt Vorsteuern in Höhe von 445.044,34 S in Anspruch genommen worden. Mit Ablauf ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §12 Abs10;UStG 1994 §12 Abs11;UStG 1994 §12 Abs12;UStG 1994 §12 Abs3;
Rechtssatz: Die Regelungen der § 12 Abs 10 ff UStG 1994 beziehen sich, wie sich dies schon aus ihrem Wortlaut ergibt, grundsätzlich auf die Änderung der Verhältnisse bei demselben Unternehmer; ihr Anwendungsbereich wird nur auf die Fälle der Gesamtrechtsnachfolge ausgedehnt werden können (Hinweis R... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §6 Z1;UStG 1994 §12 Abs10;UStG 1994 §12 Abs11;UStG 1994 §12 Abs12;
Rechtssatz: Der VwGH hat im E vom 18.2. 1999, 98/15/0138, ausgesprochen, dass die Überführung von Gegenständen aus dem außerunternehmerischen in den unternehmerischen Bereich keine Vorsteuerberichtigung iSd § 12 Abs 10ff UStG 1994 bewirkt. Dieser Ansicht steht auc... mehr lesen...
Nach der Sachverhaltsschilderung in der - zunächst an den Verfassungsgerichtshof gerichteten - Beschwerde ist der Beschwerdeführer Miteigentümer einer Liegenschaft in K, Stadtplatz 16. Bis September 1993 habe der Beschwerdeführer das Objekt privat genutzt; seit Oktober 1993 sei er infolge eines neuen Dienstverhältnisses in V wohnhaft; infolgedessen sei das Liegenschaftsobjekt seit Oktober 1993 vermietet worden. 1991/92 seien im Vermietungsobjekt umfangreiche Renovierungsarbeiten durch... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §12 Abs10;UStG 1972 §12 Abs11;UStG 1972 §12 Abs12;UStG 1972 §2 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/15/0137 E 25. März 1999
Rechtssatz: Mit der in § 12 Abs 12 UStG 1972 verwendeten Wortfolge, ... "Gegenstände, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehören.", wird nicht zum Ausdruck gebracht, dass damit Gegenstände angesprochen sind, die zu... mehr lesen...