P S verkaufte im Jahr 1992 in Österreich gelegene Liegenschaften an K K. Der Beschwerdeführer nahm als Rechtsanwalt die Interessen des Käufers wahr. In dem am 15. Dezember 1992 unterzeichneten Kaufvertrag wird der Kaufpreis für diese Liegenschaften mit 8,6 Mio. S festgelegt. Zugleich mit dem Kaufvertrag wurde eine Vereinbarung mit folgendem Wortlaut unterfertigt: "Frau P S hat die in ihrem Alleineigentum stehenden Liegenschaften ... mit dem darauf befindlichen Gästehaus um einen Kaufp... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1002;UStG 1972 §11 Abs14;UStG 1972 §11 Abs2;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZ 2000 S 266;
Rechtssatz: Die Rechnung ist eine Urkunde, mit welcher der Unternehmer über eine Lieferung oder sonstige Leistung abrechnet (vgl § 11 Abs 2 UStG 1972). Die Frage, ... mehr lesen...
Mit einem am 30. März 1992 abgeschlossenen Kaufvertrag erwarb der Beschwerdeführer von Frau Christine M laut dessen Punkt 1 mit Stichtag vom 1. April 1992 um den beiderseits vereinbarten Kaufpreis von S 1 Mio zuzüglich der ziffernmäßig ausgewiesenen Umsatzsteuer im Ausmaß von 20 % (S 200.000,--), somit S 1,2 Mio, eine näher bezeichnete Tabak-Trafik, wobei darauf hingewiesen wurde, dass in diesem Betrag der sich aus Punkt 2 des Kaufvertrages ergebende Gesamtbetrag für den Warenbestand ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §115 Abs2;UStG 1972 §11 Abs2;UStG 1972 §12;
Rechtssatz: Der Abgabepflichtige war zur Überprüfung der Voraussetzungen für die Anerkennung der Vorsteuern "nur" aufgefordert worden, die das "Dokument" für den strittigen Vorsteuerabzug darstellende Rechnung vorzulegen. Damit hatte die Beh dem Abgabepflichtigen diesbezüglich aber au... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs1;UStG 1972 §11 Abs2;UStG 1972 §12 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/15/0084 E 19. Jänner 1984 RS 1 Stammrechtssatz Einer Rechnung muß die Funktion einer Abrechnung über eine Lieferung oder sonstige Leistung zukommen, es muß also der Leistende dem Leistungsempfänger unter Angabe des wesentlichen Inhaltes der Leistung deren Preis in Rechnung stellen ... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei führt ein Gastronomieunternehmen. Am 17. März 1994 schloß sie mit der S-AG, einem Brauunternehmen, einen Bierlieferungsvertrag mit einer Laufzeit vom 1. März 1994 bis zum 28. Februar 2004. Punkt 2 und 3 dieses Vertrages lauten: "2. Leistung der S-AG S-AG verpflichtet sich, a) dem Vertragspartner Biere einwandfreier Qualität zu liefern und b) über dessen Wunsch zur Ausgestaltung seiner Absatzstätte einen einmaligen Betrag von S 299.000,- zuzüglich... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs2;
Rechtssatz: Eine Vertragsurkunde, die lediglich die Willenseinigung der Vertragsparteien beurkundet, der aber nicht die Funktion einer Abrechnung über eine Lieferung oder Leistung zukommt, ist nicht als Rechnung anzusehen (Hinweis E 19.1.1984, 83/15/0084; E 17.2.1992, 90/15/0144). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs14;UStG 1972 §11 Abs2;
Rechtssatz: Als Rechnung ist unabhängig von ihrer Bezeichnung jede Urkunde zu verstehen, mit der ein Unternehmer über eine Lieferung oder sonstige Leistung abrechnet. Einer Rechnung muß somit die Funktion einer Abrechnung über eine Lieferung oder Leistung zukommen; es muß also der Leistende dem Leistungsempfänger unter Angabe des Inhalte... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer teilte dem Finanzamt im März 1987 mit, daß er die Errichtung eines Elektrizitätskraftwerkes beabsichtige. Mit den Bauarbeiten wurde im Jänner 1987 begonnen. Die bei der Errichtung des Kraftwerkes anfallenden Arbeiten (insbesondere Planungs- und Bauarbeiten, sowie Arbeiten aus verschiedenen Baunebengewerben und Büroarbeiten) ließ der Beschwerdeführer von Personen (z.B. Technikern, Forstbeamten, Studenten, Angestellten, Holzarbeitern, Angehörigen diverser Handwerksb... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs1;UStG 1972 §11 Abs2;UStG 1972 §12 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/15/0084 E 19. Jänner 1984 RS 1 Stammrechtssatz Einer Rechnung muß die Funktion einer Abrechnung über eine Lieferung oder sonstige Leistung zukommen, es muß also der Leistende dem Leistungsempfänger unter Angabe des wesentlichen Inhaltes der Leistung deren Preis in Rechnung stellen ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs2;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Als Rechnung iSd § 11 UStG 1972 ist - wie § 11 Abs 2 UStG 1972 zeigt - unabhängig von ihrer Bezeichnung jede Urkunde zu verstehen, mit der ein Unternehmer über eine Lieferung oder sonstige Leistung abrechnet (Hinweis E 1.12.1983, 83/15/0033, VwSlg 5835 F/1983; E 19.1.1984, 83/15/0084; E 11.1.1988, 87/15/0065; E 14.11.1988, ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1151;UStG 1972 §11 Abs2;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Ausf, daß die im Erkenntnis im Wortlaut wiedergegebenen Werkverträge wegen des Fehlens des Wesensmerkmales "Abrechnung" über die in ihnen vereinbarte Erbringung von Leistungen keine Rechnungen iSd § 11 UStG 1972 darstellen. European Case Law ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt einen Handel mit Kraftfahrzeug-Zubehör. Eine in seinem Unternehmen durchgeführte abgabenbehördliche Prüfung (BP) stellte fest, daß der Beschwerdeführer mit Rechnungen, lautend auf die Firma Bi in Innsbruck, in den Jahren 1977 bis 1983 (Streitjahre) Waren im Wert von netto S 50,263.800,85 bezog. Eine Firma Bi habe unter der angegebenen Adresse jedoch nicht existiert. Die BP versagte der für die eben erwähnten Warenbezüge verrechneten Umsatzsteuer in Höhe v... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs1;UStG 1972 §11 Abs2;UStG 1972 §12 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991/397; SWK 31/2006, S 872-878; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/15/0079 E 12. Dezember 1988 RS 1 Stammrechtssatz Eine den Vorschriften des UStG entsprechende Rechnung mit offenem Steuerausweis ist eine für die Allphasenumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug, wie sie auch in... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs1 Z6;UStG 1972 §11 Abs2;
Rechtssatz: Selbst dann, wenn ein Kaufvertrag als Rechnung iSd § 11 UStG 1972 anzusehen wäre, ist dem Gebot des § 11 Abs 1 Z 6 UStG 1972 entsprechend ein gesonderter Ausweis des Steuerbetrages unerläßlich. Die bloße Angabe des Steuersatzes reicht nicht aus (Hinweis E 19.1.1984, 83/15/0084). European Case Law Ide... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs2;
Rechtssatz: Einer Rechnung muß die Funktion einer Abrechnung über eine Lieferung oder sontige Leistung zukommen, es muß der Leistende dem Leistungsempfänger unter Angabe des wesentlichen Inhalts der Leistung deren Preis in Rechnung stellen und so die Zahlung anfordern. Von der Rechnung des Verkäufers kann nur bei einer Urkunde gesprochen werden, die seinem ... mehr lesen...