Entscheidungsgründe: I. Im vorliegenden Fall geht es darum, welcher Umsatzsteuersatz bei der Wiedereinfuhr von PKW, die im Ausland (unvorhergesehen) repariert wurden, anzuwenden ist. römisch eins. Im vorliegenden Fall geht es darum, welcher Umsatzsteuersatz bei der Wiedereinfuhr von PKW, die im Ausland (unvorhergesehen) repariert wurden, anzuwenden ist. Die vornehmlich in Betracht zu ziehenden Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes 1972 - UStG idF der No... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktUStG 1972 idF BGBl 587/1983 §5 Abs3UStG 1972 idF BGBl 587/1983 §10 Abs4 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 bis 31... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) Der Bf. führte im Juli 1982 einen ihm gehörenden PKW in die Bundesrepublik Deutschland aus. Da dort eine Zylinderkopfdichtung undicht wurde, mußte er das Fahrzeug im Ausland reparieren lassen. römisch eins. 1. a) Der Bf. führte im Juli 1982 einen ihm gehörenden PKW in die Bundesrepublik Deutschland aus. Da dort eine Zylinderkopfdichtung undicht wurde, mußte er das Fahrzeug im Ausland reparieren lassen. Hiefür wurde ihm in Rechnung gestellt: Ma... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktAbgÄG Zweites 1977 UStG 1972 §5 Abs3 UStG 1972 §10 Abs4 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 bis 31.07.2013 ... mehr lesen...