RS Vfgh 1985/3/7 B458/83

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Veröffentlicht am 07.03.1985
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Index

32 Steuerrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
AbgÄG Zweites 1977
UStG 1972 §5 Abs3
UStG 1972 §10 Abs4

Rechtssatz

UStG 1972; erhöhter (Einfuhr-)Umsatzsteuersatz gilt nicht für PKW, die iS des §5 Abs3 aus Österreich ausgeführt, im Ausland repariert und dann wieder nach Österreich gebracht wurden; reine "Einfuhr" eines PKW nach §10 Abs4; Verletzung im Gleichheitsrecht durch - fälschliche - Unterstellung eines gleichheitswidrigen Gesetzesinhaltes

Entscheidungstexte

Schlagworte

Umsatzsteuer, Steuersätze (Umsatzsteuer)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1985:B458.1983

Dokumentnummer

JFR_10149693_83B00458_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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