Begründung: Der Kläger, ein deutscher Staatsangehöriger mit damals deutschem Wohnsitz, eröffnete am 9. 1. 2003 bei der beklagten österreichischen Bank ein Nummernkonto und ein Nummernwertpapierdepot. Er bestätigte dabei, die Allgemeinen Vertragsbestimmungen und Sonderbedingungen für die Nutzung des Online Broking der Direktanlage in Österreich ebenso erhalten, gelesen und zustimmend zur Kenntnis genommen zu haben wie die Allgemeinen Vertragsbestimmungen und Sonderbedingungen für d... mehr lesen...
Norm: BWG §40 EU-QuStG §3 Abs2Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen 32003L0048 Zinsen-RL Art3 Abs3 BWG § 40 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2016 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 118/2016 BWG § 40 gültig von 31.12.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2011 BW... mehr lesen...