Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte mit der am 24.12.1986 überreichten Klage vom Beklagten die Zahlung des Betrages von S 73.103,05 sA. Er brachte zur
Begründung: vor, daß durch das ÖVE-Prüfzeichen, welches an dem vom Beklagten gelieferten Concord-Rasenmäher der Type DOC angebracht war, gegen das dem österreichischen Verband für Elektrotechnik zustehende Markenrecht verstoßen worden sei. In dem deshalb anhängig gemachten Prozeß habe sich herausgestellt, daß für diesen Geräte... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIf7gETG §8 Abs6 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
Der Generalimporteur, der die ihn treffende Prüfungspflicht unterlassen und vom Produzenten unberechtigt mit dem ÖVE - Prüfzeichen und Markenzeichen v... mehr lesen...