Entscheidungen zu § 9 Abs. 1 KStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 31-46 von 46

TE Vwgh Erkenntnis 2012/10/18 2009/15/0214

Mit Bescheid vom 12. Juli 2006 hat das Finanzamt antragsgemäß das Bestehen einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 Abs. 8 KStG 1988 mit der Beschwerdeführerin, der X AG, als Gruppenträger und ihrer 100%igen Tochter, der Y Handelsgesellschaft m.b.H., als einzigem Gruppenmitglied ab der Veranlagung 2006 festgestellt. Bilanzstichtag beider Unternehmen ist jeweils der 31. März. Mit Bescheid vom 12. Juli 2006 hat das Finanzamt antragsgemäß das Bestehen einer Unternehmensgruppe gemäß Paragraph ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.10.2012

TE Vwgh Erkenntnis 2000/7/19 98/13/0117

Die Beschwerdeführerin wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 13. November 1989 gegründet. Ab 29. November 1990 war die N. Holding AG Alleingesellschafter der Beschwerdeführerin. Satzungsmäßiger Betriebsgegenstand der Beschwerdeführerin ist die Betriebsberatung, die Handelsagentur, die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Geschäftsführung anderer Unternehmen. Laut dem Jahresabschluss 1990 bestand der Betriebsgegenstand tatsächlich in Betriebsberatung, Personalsuche und -auswahl. D... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.07.2000

RS Vwgh 2000/7/19 98/13/0117

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: GewStG §1 Abs2 Z2;KStG 1988 §9 Abs1;KStG 1988 §9 Abs2;UStG 1972 §2 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Wenn zwischen der abgabepflichtigen Gesellschaft und deren Alleingesellschafterin, der N Holding AG (ebenso wie zwischen den weiteren Gesellschaften des Konzerns) die Aufgaben der Personalberatung nach einzelnen Gebieten untereinander aufgeteilt werden ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.07.2000

RS Vwgh 2000/7/19 98/13/0117

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: GewStG §1 Abs2 Z2;KStG 1988 §9 Abs1;KStG 1988 §9 Abs2;UStG 1972 §2 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Für das Vorliegen einer Organschaft in umsatzsteuerrechtlicher, körperschaftssteuerrechtlicher und gewerbesteuerrechtlicher Hinsicht ist es erforderlich, dass die juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtscha... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.07.2000

RS Vwgh 2000/7/19 98/13/0117

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: GewStG §1 Abs2 Z2;KStG 1988 §9 Abs1;KStG 1988 §9 Abs2;UStG 1972 §2 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Das Vorliegen einer gegenseitigen Verflechtung der Gesellschaften mit wesentlichen Synergieeffekten ist ein Merkmal der organisatorischen Eingliederung, nicht aber ein solches einer wirtschaftlichen Eingliederung. European Case L... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.07.2000

TE Vwgh Erkenntnis 1993/4/28 90/13/0245

Der Beschwerdeführer ist ein nicht untersagter Verein. Seine Statuten enthalten u.a. folgende Bestimmungen: "... § 2 Zweck, Ziele und Aufgaben des Vereines Die Tätigkeit des Vereines ist nicht auf Gewinn ausgerichtet. Die Finanzierung erfolgt durch Beiträge, Spenden und sonstige Zuwendungen. Zweck des Vereines ist die Vorsorge und Hilfe in Schadens- und sonstigen Rechtsfällen, sowie die Eintreibung von fremden Forderungen für alle ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.04.1993

RS Vwgh 1993/4/28 90/13/0245

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/01/26 89/14/0234 1 Stammrechtssatz Mitgliedsbeiträge, die die Mitglieder einer Personenvereinigung lediglich in ihrer Eigenschaft als Mitglieder nach den Satzungen zu entrichten verpflichtet sind, nennt man echte Mitgliedsbeiträge, während Beiträge, die zwar als Mitgliedsbeiträge bezeichnet werden, d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.04.1993

RS Vwgh 1993/4/28 90/13/0245

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/01/26 89/14/0234 2 Stammrechtssatz Für die Abgrenzung zwischen echten und unechten Mitgliedsbeiträgen kommt es vor allem auf die Zweckbestimmung der Personenvereinigung an. Fördert eine Personenvereinigung die wirtschaftlichen Belange ihrer Mitglieder, gilt die - widerlegbare - Vermutung, daß die Bei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.04.1993

RS Vwgh 1993/4/28 90/13/0245

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/01/26 89/14/0234 3 Stammrechtssatz Mit der bloßen Abgrenzung der Mitgliedsbeiträge, die der Erreichung des Vereinszweckes dienen, von den Nutzungsentgelten für die Inanspruchnahme von Sonderleistungen ist noch nicht hinreichend dargelegt, daß es sich bei diesen Mitgliedsbeiträgen jedenfalls um sogena... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.04.1993

RS Vwgh 1993/4/28 90/13/0245

Index: 10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §21;KStG 1966 §9 Abs1;UStG 1972 §4 Abs1;VereinsG 1951;
Rechtssatz: Übernimmt ein Verein für seine Mitglieder die Abwicklung von Schadensfällen und räumt er ihnen dabei gewisse Begünstigungen ein bzw teilt er das Prozeßrisiko mit ihnen, spricht die wirtsch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.04.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/1/26 89/14/0234

Die Beschwerdeführerin ist ein Verein, der im Jahr 1970 von allen in V ansässigen Raiffeisenkassen und von deren Zentralinstitut, dem Raiffeisenverband V, gegründet wurde. Die dem Finanzamt im Jahr 1970 mit dem Ersuchen um Stellungnahme übermittelte Satzung enthielt unter anderem folgende Bestimmungen: "... § 2 Vereinszweck Zweck des Vereines ist, wirtschaftliche Schwierigkeiten, welche die Existenz eines Mitgliedes gefährden... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.01.1993

RS Vwgh 1993/1/26 89/14/0234

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §9 Abs1;
Rechtssatz: Für die Abgrenzung zwischen echten und unechten Mitgliedsbeiträgen kommt es vor allem auf die Zweckbestimmung der Personenvereinigung an. Fördert eine Personenvereinigung die wirtschaftlichen Belange ihrer Mitglieder, gilt die - widerlegbare - Vermutung, daß die Beitragsleistungen nicht die Eigenschaft von echten Mitgliedsbeiträgen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.01.1993

RS Vwgh 1993/1/26 89/14/0234

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §20;BAO §299;B-VG Art130 Abs2;KStG 1966 §9 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Aufhebung eines Bescheides liegt bei Erfüllung der im § 299 BAO normierten Voraussetzungen im Ermessen der Behörde. Gerade bei Ermessensentscheidungen ist dem Grundsatz von T... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.01.1993

RS Vwgh 1993/1/26 89/14/0234

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §9 Abs1;
Rechtssatz: Mitgliedsbeiträge, die die Mitglieder einer Personenvereinigung lediglich in ihrer Eigenschaft als Mitglieder nach den Satzungen zu entrichten verpflichtet sind, nennt man echte Mitgliedsbeiträge, während Beiträge, die zwar als Mitgliedsbeiträge bezeichnet werden, denen aber eine konkrete Gegenleistung der Personenvereinigung an den... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.01.1993

RS Vwgh 1993/1/26 89/14/0234

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §9 Abs1;KStG 1966 §9 Abs2;
Rechtssatz: Wenn auch zwischen dem Abgabepflichtigen und seinen Mitgliedern Leistungbeziehungen bestehen, wie sie zwischen einem Versicherungsunternehmen und dessen Versicherungsnehmern gegeben sind, so kommt es weder darauf an, ob der Abgabepflichtige ein Versicherungsunternehmen iSd § 9 Abs 2 KStG 1966 ist, noch ob es tatsäc... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.01.1993

RS Vwgh 1993/1/26 89/14/0234

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §9 Abs1;
Rechtssatz: Mit der bloßen Abgrenzung der Mitgliedsbeiträge, die der Erreichung des Vereinszweckes dienen, von den Nutzungsentgelten für die Inanspruchnahme von Sonderleistungen ist noch nicht hinreichend dargelegt, daß es sich bei diesen Mitgliedsbeiträgen jedenfalls um sogenannte echte Mitgliedsbeiträge handelt. Da es für die Beurteilung der ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.01.1993

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