Entscheidungen zu § 9 Abs. 4 KStG 1988

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 1999/5/20 6Ob169/98s

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Entscheidung | OGH | 20.05.1999

TE OGH 1999/5/20 6Ob86/99m

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Entscheidung | OGH | 20.05.1999

RS OGH 1999/5/20 6Ob86/99m, 6Ob169/98s

Norm: AktG §238GmbHG §49 ffKStG 1988 §9 Abs4
Rechtssatz: Der Ergebnisabführungsvertrag als Unternehmensvertrag ist in § 9 Abs 4 erster Satz KStG definiert als eine Vereinbarung, in der sich die Organgesellschaft verpflichtet, ihren ganzen Gewinn auf den Organträger zu übertragen, welcher sich seinerseits verpflichtet, den ganzen Verlust der Organgesellschaft zu übernehmen. Der Ergebnisabführungsvertrag ist demnach ein zweiseitiges Rechtsgeschäf... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.05.1999

Entscheidungen 1-3 von 3

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