Der Beschwerdeführer ist ein Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft öffentlichen Rechts (im Folgenden nur: Trägerkörperschaft), die mit 1. Jänner 2004 durch den Zusammenschluss regionaler Tourismusverbände errichtet wurde und von ihren Rechtsvorgängern Beteiligungen an der A KG, B KG und C KG übernommen hat. Geschäftsgegenstand der A KG im Streitzeitraum war der Betrieb eines Hallenbades samt Nebenanlagen. Die B KG verpachtete mehrere Skilifte an eine Gesellschaft mit beschränkte... mehr lesen...
Das Land Tirol und die Stadtgemeinde Innsbruck betreiben nach einem Vertrag aus dem Jahr 1951 gemeinsam das "Tiroler Landestheater". Für die Jahre 1989 bis 1993 reichte das "Tiroler Landestheater" jeweils Körperschaftsteuererklärungen ein, in welchen Verluste in mehrstelliger Millionenhöhe erklärt wurden. Mit einem an das "Tiroler Landestheater" gerichteten Bescheid wies das Finanzamt Innsbruck die "Anträge des Tiroler Landestheaters um Veranlagung zur Körperschaftsteuer für die Jahre... mehr lesen...
Das Land Tirol und die Stadtgemeinde Innsbruck betreiben nach einem Vertrag aus dem Jahr 1951 gemeinsam das "Tiroler Landestheater". Für die Jahre 1989 bis 1993 reichte das "Tiroler Landestheater" jeweils Körperschaftsteuererklärungen ein, in welchen Verluste in mehrstelliger Millionenhöhe erklärt wurden. Mit einem an das "Tiroler Landestheater" gerichteten Bescheid wies das Finanzamt Innsbruck die "Anträge des Tiroler Landestheaters um Veranlagung zur Körperschaftsteuer für die Jahre... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;KStG 1988 §2 Abs1;KStG 1988 §2 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof teilt die Ansicht der belangten Behörde nicht, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte der Theatergemeinschaft schon im Hinblick darauf, dass bei der Theatergemeinschaft jedenfalls Liebhaberei vorliege, nic... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §1 Abs2 Z2;KStG 1988 §2 Abs1;KStG 1988 §2 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Nach § 2 Abs 2 KStG 1988 gilt als Betrieb gewerblicher Art im Sinn des Abs 1 auch die Beteiligung an einer Gesellschaft, bei der die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind. Dies bedeutet aber nicht, dass für den Fall, dass an einer solchen Gesellschaft - wie im gegenständlichen Fa... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;KStG 1988 §2 Abs1;KStG 1988 §2 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof teilt die Ansicht der belangten Behörde nicht, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte der Theatergemeinschaft schon im Hinblick darauf, dass bei der Theatergemeinschaft jedenfalls Liebhaberei vorliege, nic... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §1 Abs2 Z2;KStG 1988 §2 Abs1;KStG 1988 §2 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Nach § 2 Abs 2 KStG 1988 gilt als Betrieb gewerblicher Art im Sinn des Abs 1 auch die Beteiligung an einer Gesellschaft, bei der die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind. Dies bedeutet aber nicht, dass für den Fall, dass an einer solchen Gesellschaft - wie im gegenständlichen Fa... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin - eine GmbH & Co KG - leistete ihrem (85 %-)Kommanditisten, nämlich dem Land Steiermark (in der Folge: Gesellschafter), vom Finanzamt nicht als Betriebsausgaben der Beschwerdeführerin anerkannte und beim Gesellschafter gemäß § 23 Z. 2 EStG 1972 und 1988 als Teil der im Rahmen seiner Beteiligung erzielten Einkünfte aus Gewerbebetrieb angesehene Darlehenszinsen in Höhe von rund S 4,8 Mio pro Streitjahr. Anläßlich einer die Streitjahre betreffenden abgabenbehör... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin - eine GmbH & Co KG - leistete ihrem (85 %-)Kommanditisten, nämlich dem Land Steiermark (in der Folge: Gesellschafter), vom Finanzamt nicht als Betriebsausgaben der Beschwerdeführerin anerkannte und beim Gesellschafter gemäß § 23 Z. 2 EStG 1972 und 1988 als Teil der im Rahmen seiner Beteiligung erzielten Einkünfte aus Gewerbebetrieb angesehene Darlehenszinsen in Höhe von rund S 4,8 Mio pro Streitjahr. Anläßlich einer die Streitjahre betreffenden abgabenbehör... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;BAO §23;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §4 Abs4;KStG 1988 §1 Abs2 Z2;KStG 1988 §2 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Gem § 2 Abs 2 Z 1 KStG 1988 gilt als Betrieb gewerblicher Art auch die Beteiligung an einer Gesellschaft, bei der die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind. Dies hat z... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;BAO §23;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §4 Abs4;KStG 1988 §1 Abs2 Z2;KStG 1988 §2 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Gem § 2 Abs 2 Z 1 KStG 1988 gilt als Betrieb gewerblicher Art auch die Beteiligung an einer Gesellschaft, bei der die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind. Dies hat z... mehr lesen...