Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: InvFG 1993 §40; KStG 1988 §17 Abs1; KStG 1988 §17 Abs2; KStG 1988 §17 Abs3; KStG 1988 §7 Abs2; KStG 1988 §7 Abs3; InvFG 1993 Art. 2 § 40 gültig von 01.10.2011 bis 31.08.2011 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 77/2011 InvFG 1993 Art. 2 § 40 gültig von 01.09.2011 bis 3... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden Aktiengesellschaft handelt es sich um ein Versicherungsunternehmen. Gegen den erklärungsgemäß ergangenen Körperschaftsteuerbescheid 2001 erhob die Beschwerdeführerin Berufung "wegen Verfassungswidrigkeit der Rücklagenbesteuerung". Die Berufung richte sich gegen den in § 15 Abs. 3 KStG 1988 normierten Ansatz bestimmter Rückstellungen mit 80% des Teilwertes. In einer Berufungsergänzung wurde weiters beantragt, die bisherige steuerliche Erfassung von Z... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden Aktiengesellschaft handelt es sich um ein Versicherungsunternehmen. Gegen den erklärungsgemäß ergangenen Körperschaftsteuerbescheid 2001 erhob die Beschwerdeführerin Berufung "wegen Verfassungswidrigkeit der Rücklagenbesteuerung". Die Berufung richte sich gegen den in § 15 Abs. 3 KStG 1988 normierten Ansatz bestimmter Rückstellungen mit 80% des Teilwertes. In einer Berufungsergänzung wurde weiters beantragt, die bisherige steuerliche Erfassung von Z... mehr lesen...